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Tradition
seit 1762: englische Lebensversicherungen
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Viele
britische Versicherer haben auf die neuen steuerlichen Regeln seit
01.01.2005 reagiert und für den deutschen Markt Policen aufgelegt,
die für die Rüruprente qualifiziert sind.
Sie
können somit die hohen Renditen* der englischen Vorsorgeprodukte
mit den Vorteilen der RürupRente kombinieren.
Englische Lebensversicherungen erwirtschafteten in den letzten 20
Jahren für Ihre Versicherten durschnittlich über 10% Rendite
! *
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Der staatliche Anreiz für diese Form der Altersvorsorge besteht
darin, dass die Beiträge zur Rüruprente als Sonderausgaben
steuerlich geltend gemacht werden können. Ab 2005 können
60 % der Beiträge (bis zu einem Höchstbetrag von 12.000
Euro bei Alleinstehenden und 24.000 Euro bei Ehepaaren) geltend
gemacht werden. Der Prozentsatz, der geltend gemacht werden kann,
steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozent, so dass dann die gesamten
Beiträge bis zur Grenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro bei der
Steuer geltend gemacht werden können. Die Auszahlungen aus
der Rüruprente sind dann wie die gesetzliche Rente zu versteuern.
Das in einer RürupRente angesparte Geld gilt entsprechend zweitem
Sozialgesetzbuch nicht als "verwertbares" Vermögen, denn eine
Auszahlung vor dem Rentenbeginn ist nicht möglich. Das Geld
ist somit Harz 4 sicher und kann auch nicht gepfändet werden.
Das bedeutet zudem, dass die laufenden Beiträge und das angesammelte
Kapital nicht beim Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Die Rüruprente ist nicht kapitalisierbar, sie kann also nicht
in einer Summe ausgezahlt werden, sie ist nicht vererbbar und
wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt, denn die angesparten
Gelder sollen tatsächlich zur Altersvorsorge verwendet werden.
Um diese Nachteile auszugleichen, kann kann für den Ehepartner
eine Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen werden.
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Wir beraten Sie auch gerne, ob eine Rüruprente oder eine
private Vorsorge gemäß Halbeinkünfteverfahren
für Ihre individuelle Lebensplanung von Vorteil ist.
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*Angaben
zu erwirtschafteten Renditen und Kapitalkraft der Gesellschaften sind Vergangenheitswerte
und stellen keine Garantien für die Zukunft dar.
Bitte beachten Sie unsere AGB's |